VERTRAGSGRUNDLAGE

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anbieter und Geltungsbereich

Diese AGB gelten für Verträge zwischen Editions PHOTRA, Andreas M. Brucker, 1766 Route de Menton, 06500 Gorbio, Frankreich, SIREN 326 186 327 R.C.S. Nice („PHOTRA“), und Unternehmern beziehungsweise professionell handelnden Auftraggebern über digitale Dienstleistungen.

Das Angebot richtet sich an Unternehmer und professionelle Organisationen. Verträge mit Verbrauchern bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und geeigneter Verbraucherinformationen. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag haben Vorrang.

2. Vertragsschluss

Darstellungen auf der Website und das Anfrageformular sind keine bindenden Angebote. Ein Vertrag entsteht durch Annahme eines individuellen Angebots, Unterzeichnung einer Auftragsbestätigung oder den eindeutig vereinbarten Beginn der Leistung. Umfang, Termine, Vergütung und Projektphasen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

3. Leistungen und Änderungen

PHOTRA erbringt die im Angebot beschriebenen Leistungen, insbesondere Strategie, Konzeption, Gestaltung, Programmierung, Inhaltserstellung, technische Integration, Hosting, Wartung oder Beratung. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.

Änderungs- oder Erweiterungswünsche nach Projektbeginn werden auf Aufwand, Termine und Vergütung geprüft und erst nach ergänzender Vereinbarung umgesetzt.

4. Mitwirkung

Der Auftraggeber stellt erforderliche Informationen, Zugänge, Entscheidungen, Freigaben und Inhalte rechtzeitig bereit. Er gewährleistet, dass bereitgestellte Texte, Bilder, Marken, Daten und Materialien rechtmäßig verwendet werden dürfen. Verspätete oder unvollständige Mitwirkung kann Termine verschieben und Mehraufwand auslösen.

5. Projektablauf und Freigaben

Sofern vereinbart, wird das Projekt in Konzept-, Design-, Entwicklungs- und Abnahmephasen durchgeführt. Enthaltene Korrekturschleifen ergeben sich aus dem Angebot. Freigaben gelten für den jeweils vorgelegten Stand. Spätere Änderungen an freigegebenen Bestandteilen können zusätzlich vergütet werden.

6. Abnahme

Bei werkbezogenen Leistungen stellt PHOTRA den vereinbarten Stand zur Prüfung bereit. Der Auftraggeber prüft ihn innerhalb einer angemessenen, bei Bereitstellung genannten Frist und teilt konkrete wesentliche Abweichungen in Textform mit. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht. Die produktive Nutzung oder Veröffentlichung ohne wesentlichen Vorbehalt gilt als Abnahme, soweit zuvor auf die Abnahme hingewiesen wurde.

7. Vergütung und Zahlung

Vergütung, Währung, Steuern, Abschläge und Fälligkeiten ergeben sich aus Angebot und Rechnung. Projektleistungen können entsprechend dem Fortschritt in Teilbeträgen abgerechnet werden. Fremdkosten, Lizenzen, Medienkäufe, Plattformgebühren und freigegebene Auslagen werden gesondert berechnet.

Bei Zahlungsverzug eines professionellen Auftraggebers gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Nach französischem Recht können insbesondere Verzugszinsen sowie die gesetzliche Pauschale von 40 Euro für Beitreibungskosten je verspäteter Rechnung anfallen; weitergehende nachgewiesene Beitreibungskosten bleiben vorbehalten.

8. Nutzungsrechte

Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die im Angebot bezeichneten Nutzungsrechte an individuell erstellten und übergebenen Arbeitsergebnissen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten sie zeitlich und räumlich unbeschränkt für den vereinbarten Geschäftszweck.

Vorhandene PHOTRA-Komponenten, Bibliotheken, Werkzeuge, Frameworks, Methoden und wiederverwendbare Module bleiben bei PHOTRA beziehungsweise ihren Rechteinhabern. Rechte an Drittsoftware, Schriften, Fotos, Plugins und Plattformen richten sich zusätzlich nach deren Lizenzbedingungen.

9. Referenznennung

PHOTRA darf ein veröffentlichtes Projekt mit Namen, Logo und Abbildungen als Referenz darstellen, sofern der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung in Textform widerspricht oder Vertraulichkeitsinteressen entgegenstehen. Interne Bereiche, Zugangsdaten und nicht öffentliche Geschäftsinformationen werden nicht offengelegt.

10. Hosting und Fremddienste

Hosting, Wartung, Support, Backups und Reaktionszeiten sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Bei laufenden Leistungen dürfen technisch notwendige Wartungsfenster und Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt werden. Eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit kann nicht garantiert werden.

Für externe Domain-, Hosting-, Zahlungs-, E-Mail-, Karten-, Analyse-, KI- oder Social-Media-Dienste gelten zusätzlich deren Bedingungen. Änderungen, Ausfälle, Sperren oder Schnittstellenänderungen solcher Anbieter liegen außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs von PHOTRA.

11. Datenschutz und Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen entsprechend. Soweit PHOTRA personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien bei Bedarf eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Zugangsdaten sind geschützt aufzubewahren.

12. Mängel und Support

PHOTRA behebt reproduzierbare Abweichungen vom vereinbarten Leistungsumfang innerhalb angemessener Frist. Nicht als Mangel gelten Probleme durch nachträgliche Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter, ungeeignete Systemumgebungen, nicht vereinbarte Geräte, Fremddienste oder unterlassene Aktualisierungen.

13. Haftung

PHOTRA haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie dort, wo eine Begrenzung gesetzlich ausgeschlossen ist. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet PHOTRA nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Der Auftraggeber bleibt für rechtliche Prüfung und Freigabe seiner Inhalte, Angebote, Preise, Pflichtinformationen und branchenspezifischen Anforderungen verantwortlich.

14. Laufzeit und Beendigung

Projektverträge enden mit Erfüllung. Laufende Hosting-, Wartungs- oder Supportverträge haben die im Angebot vereinbarte Laufzeit und Kündigungsfrist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Bis zur Beendigung erbrachte Leistungen und verbindlich beauftragte Fremdkosten sind zu vergüten.

15. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für Verzögerungen durch unvorhersehbare Ereignisse außerhalb ihres zumutbaren Einflusses. Die betroffene Partei informiert die andere Seite und nimmt die Leistung wieder auf, sobald dies vernünftigerweise möglich ist.

16. Recht und Streitbeilegung

Es gilt französisches Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Verweisungen, soweit zulässig. Für Streitigkeiten zwischen professionellen Vertragsparteien wird, soweit gesetzlich zulässig und wirksam vereinbart, der Sitz von Editions PHOTRA als Gerichtsstand vorgesehen. Vorrangig bemühen sich die Parteien um eine einvernehmliche Lösung.

17. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen sollen in Textform dokumentiert werden. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.